Mallorca Today

Verkehrsregeln beim Radfahren auf Mallorca

Maximal zwei Räder dürfen auf der Straße nebeneinander fahren - und das auch nur, wenn die Spur breit genug ist. Mancherorts untersagen Schilder das Parallel-Radeln (siehe Foto, gesehen bei Orient). Einen festgelegten Sicherheitsabstand müssen die einzelnen Radler in Gruppen nicht voneinander halten - Windschattenfahren erlaubt! Das Vorbeifahren an einer Radlergruppe gilt für Autofahrer juristisch übrigens nicht als Überholvorgang.

Seit die neue mallorquinische Straßenverkehrsordnung im Januar 2004 in Kraft getreten ist, besteht außerhalb geschlossener Ortschaften strenge Helmpflicht. Nur bei Steigungen oder extrem heißen Temperaturen darf der Kopfschutz vorübergehend abgelegt werden, um einen Hitzestau zu vermeiden.

Stark reflektierende Kleidung (bis 150 Meter sichtbar) müssen Radler unbedingt ab Einbruch der Dunkelheit außerhalb geschlossener Ortschaften tragen.

Achtung Autofahrer: Sind Radler als Gruppe unterwegs, werden sie im Hinblick auf die Vorfahrtsregelung wie ein Fahrzeug behandelt. Beispiel: Hat der erste Radfahrer auf einer Kreuzung oder in einem Kreisverkehr Vorfahrt, müssen andere Fahrzeuge warten, bis die ganze Gruppe vorbeigefahren ist. Weiterhin haben Radler Vorfahrt, wenn Kraftfahrzeuge auf eine Straße nach links oder rechts einbiegen wollen.

Schild mit Verkehrsregel für Radfahrer

Radler müssen immer möglichst weit rechts fahren - wenn vorhanden, auf dem Seitenstreifen. Damit die Seitenstreifen noch stärker genutzt werden können, hat der Inselrat Säuberungsaktionen veranlasst. Ausnahme: Bei Abfahrten dürfen Radler natürlich so viel Platz auf ihrer Spur in Anspruch nehmen, wie sie zum sicheren Fahren brauchen. Übrigens dürfen auch Begleitfahrzeuge von Radgruppen langsam auf dem Seitenstreifen fahren.

Möchte ein Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften links abbiegen, muss er - falls möglich - am rechten Rand anhalten und von dort aus seinen Abbiegevorgang beginnen. Gleich durchstarten darf er nur, wenn eine Linksabbiegerspur vorhanden ist.

Ganz offiziell gilt auch für Radfahrer - wie für Kraftfahrzeugfahrer - die Promillegrenze von 0,5. In angeheitertem Zustand darf man sich nur noch zu Fuß bewegen - oder per Taxi und ÖPNV ;-)