Mallorca Today

Handgepäck Bestimmungen für Mallorca

Bestimmungen für das Handgepäck

Wer Souvenirs wie Weine, Hierbas oder Marmeladen von der Insel mitbringen möchte, sollte diese nur im Duty-Free-Shop am Flughafen einkaufen oder muss das Risiko in Kauf nehmen, dass die Flaschen im Koffer kaputt gehen könnten. Ins Handgepäck dürfen jedenfalls nur solche Flüssigkeiten oder gelartigen Produkte, die in Duty-Free-Shops direkt am Flughafen gekauft wurden. Die Ware wird von den Shops in versiegelten Tüten ausgegeben. Sogar die Einkaufs-Quittung wird geprüft. Sie muss auf den Abflugtag datieren.

Hintergrund: Seit dem 6. November 2006 ist ein Erlass der Europäischen Kommission in Kraft getreten, der die Handgepäckbestimmungen für alle EU-Flüge vorschreibt. Flüssige und gelartige Produkte (z.B. Kosmetik), die vor den Sicherheitskontrollen erworben wurden, dürfen demnach nur noch in max. 100 ml/g Packungen mit ins Flugzeug. Sie müssen in einem transparenten wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden. Jeder Fluggast darf maximal einen dieser Beutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter mitnehmen. Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Ausnahme: Verschreibungspflichtige Medikamente und Spezialnahrung (z.B. für Babys)! Sofern diese Produkte an Bord benötigt werden, dürfen sie - auch wenn flüssig oder gelartig - außerhalb des Beutels ins Handgepäck. Sie müssen allerdings der Sicherheitskontrolle einzeln präsentiert werden.