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Reisepapiere für Mallorca - Papiere und Dokumente

Reisepapiere Mallorca
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EU-Bürger werden zwar kaum noch kontrolliert, trotzdem muss man immer einen noch 3 Monate gültigen Personalausweis oder Reisepass dabei haben! Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis oder eine Eintragung im Reisepass der Eltern.

Ist ein Aufenthalt von mehr als 3 Monaten geplant, braucht man normalerweise ein Visum (die sogenannte "residencia"). Ausgestellt wird diese Aufenthaltserlaubnis von der jeweiligen Gemeindeverwaltung. Erforderliche Unterlagen: mind. 3 mit Namen beschriftete Passbilder und eine Bescheinigung über den Lebensunterhalt (mind. 550 Euro im Monat müssen nachgewiesen werden). Eine Verlängerung der "residencia" ist möglich (auch mehrmals). Für viele Deutsche ist die Residencia-Pflicht seit dem 14. Februar 2003 weggefallen, statt dessen muss man sich in einem Gemeindeamt anmelden, das ist die so genannte "Empadronamiento". Dafür sind zwei Dinge notwendig: Ein Reisepass (Original und Kopie) und ein Mietvertrag und/oder Rechnung eines Versorgers, woraus der neue Wohnsitz hervorgeht.

Nur wer keine festen Einkünfte hat oder in Spanien keine Ausbildung absolviert ist nicht dazu verpflichtet eine Residencia zu beantragen. Dennoch ist es ratsam, sich freiwillig eine Residencia zu besorgen: Sie wird noch häufig von Vermietern, Arbeitgebern oder Firmen, die Residenten-Rabatte gewähren, verlangt.

Führerscheine aus anderen EU-Ländern behalten ihre Geltung in Spanien auch dann, wenn man hierzulande Resident ist. Relativ neu ist allerdings, dass man mit ausländischem Schein und einem längeren Aufenthalt unter Umständen einen Gesundheitstest in Spanien absolvieren muss. Dieser Vorgang ist mit einer Gebühr von zirka 80 Euro verbunden und muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, die vom Alter und der Fahrerlaubnis abhängen. Reist man mit dem eigenen Wagen an, sollten Fahrzeugschein und grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Dabei sollten immer die Originale mitgeführt werden, da Kopien von der Polizei nicht anerkannt werden. Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, benötigt hierfür einen Tollwutimpfnachweis, der mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate alt sein darf.