Mallorca Today

Hunde & Katzen im Taxis auf Mallorca

5.06.2011 /

Probleme mit dem Taxifahrer? Hunde- und Katzenbesitzer können ein Lied davon singen. Oftmals sind Probleme vorprogrammiert, wenn man seinen geliebten Vierbeiner im Taxi auf Mallorca mitnehmen will. Das muss aber nicht so sein.

Gerade in der Saisonzeit, den Sommermonaten, sind Taxis oft ein unumgängliches Beförderungsmittel. Um etliche Streitigkeiten mit dem Taxifahrer zu vermeiden, ist es oft hilfreich, sich mit dem Kundenrecht der Beförderungsvorschriften für Taxis auf Mallorca auseinanderzusetzen.

Einige der wichtigsten Verhaltensnormen sind im Personenbeförderungsgesetz geregelt. Aus diesem Gesetz geht hervor, dass jeder Taxifahrer eine Beförderungspflicht hat und diese auch einhalten muss. Weitere Vorschriften sind in Taxiverordnungen festgehalten, sind jedoch nicht in allen Regionen gleich. Besondere Priorität jedoch hat das Personenbeförderungsgesetz.

Haben Haustiere ein Beförderungsrecht?
Grundsätzlich erstreckt sich die Beförderungspflicht auch auf die Haustiere. Wobei es im eigenen Ermessen des Taxifahrers liegen kann, ob er größere Haustiere, wie etwa Dobermann oder einen Kampfhund transportieren möchte. Sofern der Transport eines solchen Tieres ein Risiko, wegen Platzmangels oder der Sicherheit darstellt, darf der Taxifahrer die Beförderung ablehnen. Es ist möglich, dass der Taxifahrer besondere Anweisungen bezüglich der Beförderung eines Haustieres hat, wie etwa Benutzung einer Decke für den Transport. Jedoch verweigern viele Taxifahrer den Transport von Haustieren aus Angst um Verschmutzung des Fahrzeuges oder möglichen Abnutzung der Sitze, so die Argumentation der meisten Taxifahrer.

Folglich empfiehlt es sich immer bei der Taxibestellung auf die Haustierbeförderungsabsicht hinzuweisen, um eventuelle Anweisungen zu erfahren.

Blindenhunde haben dazu noch ein Sonderrecht. Passagiere, die auf Blindenhund angewiesen sind, genießen laut Beförderungsvorschriften im Taxi-Gewerbe Sonderrechte. Demnach dürfen Taxifahrer den Transport von Blindenhunden nicht verweigern. Sie sind verpflichtet, Kunden mit Blinden-Führhund zu befördern.

Besondere Kennzeichnung der haustierfreundlichen Taxis.
Durch entsprechende Kennzeichnung oder Werbung soll es den Kunden mit Haustieren erleichtert werden ein richtiges Taxi zu finden. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass Passagiere mit abschlägigen Antworten rechnen müssen. Die Taxifahrer seien nicht verpflichte, Haustiere zu befördern. Ferner müssen sich die Kunden keine fadenscheinigen Ausreden gefallen lassen. Hier sind eventuelle Bedenken wegen der möglichen Beschädigungen im und an dem Auto, eines möglichen Risikos, welches der Transport eines Haustieres mit sich bringt oder auch aus reiner Verweigerung zu erwähnen. Demnach soll es laut der Stadtverwaltung von Palma, dem haustierfreundlichen Taxifahrer ausdrücklich erlaubt sein, ein Logo oder entsprechende Werbung an seinem Fahrzeug anzubringen.

Tiertaxi als Alternative:
Auf Mallorca bieten sich auch sogenannte Tiertaxi-Services an. Diese haben sich nicht nur auf den Transport, sondern auch weitere Betreuung, wie Gassi-Gehen oder Betreuung zu Hause spezialisiert. Auch der Transport von großen oder regennassen Haustieren oder nach einer Operation sowie nach einem Unfall stellt hier kein Problem dar.