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Reiserecht bei Pauschalreise

Reiserecht Pauschalreise Recht
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Wer eine Pauschalreise aus dem Katalog bucht, sollte genau auf Hinweise zum Preis achten. Seit November 2008 dürfen Veranstalter nämlich das abgedruckte Angebot im Nachhinein ändern. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Und natürlich nicht mehr nach Vertragsabschluss.

In einem Reisekatalog haben Sie ein tolles Angebot gefunden und möchten buchen? Herzlichen Glückwunsch! Fragen Sie aber unbedingt nochmal nach dem Preis, bevor Sie verbindlich reservieren. Möglicherweise ist die Reise in der Zwischenzeit teurer geworden.

Wenn ein Veranstalter auf einen Preisänderungsvorbehalt hinweist, darf er seit dem 1. November 2008 auch noch nach Veröffentlichung des Katalogs die Preise anheben. Jedoch nur, wenn er zusätzliche Flug- und Hotelkontingente zu schlechteren Konditionen einkaufen muss, also, wenn die ursprünglich im Katalog angebotene Reise ausverkauft ist. Auch geänderte Wechselkurse oder höhere Transportkosten gelten als Gründe für die Erhöhung des Reisepreises. Aber keine Sorge: Wenn Sie schon gebucht und gezahlt haben, darf am Preis nicht mehr gerüttelt werden.